Neu 22311 DGUV Test Information 13: Wesentliche Veränderungen von Produkten
Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Hierunter ist „jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit“ zu verstehen (§ 2 Nr. 4 ProdSG). Das ProdSG findet Anwendung auf das Inverkehrbringen von Produkten (§ 2 Nr. 16 ProdSG) und ist in seiner aktuellen Fassung seit dem 16. Juli 2021 gültig.
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