Geändert DGUV Regel 101-014 Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten
Die DGUV Regel 101-014 bietet eine umfangreiche und praxisorientierte Hilfestellung für die sichere Verwendung verschiedener Arten von Schalungen, Tragkonstruktionen und von Traggerüsten. Inhalte der Regel sind unter anderem:
- Gefährdungsbeurteilung
- Organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. Montageanweisung, Unterweisung, Prüfung und Inaugenscheinnahme)
- Allgemeine Anforderungen für die Verwendung (z. B. geneigte Flächen, Leitern als Arbeitsplatz, Verkehrswege, Maßnahmen gegen Absturz)
- Ergänzende Bestimmungen für die Verwendung bestimmter Arten von Schalungen und Tragkonstruktionen
- Muster-Montageanweisung im Anhang
Bei der Überarbeitung der Ausgabe aus dem Jahr 2001 wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:
- Komplette – strukturelle und inhaltliche – Überarbeitung der Regel
- Änderung des Titels von „Traggerüst- und Schalungsbau“ zu „Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten“
- Alle Abbildungen wurden neu erstellt
- Aufnahme einer „Muster-Montageanweisung“ als Anhang
Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Januar 2023.
Detailliertere Informationen erhalten Sie hier