Geändert Corona-Arbeitsschutzverordnung | Regel-Recht aktuell Geändert Corona-Arbeitsschutzverordnung – Regel-Recht aktuell
Verordnungen

Geändert Corona-Arbeitsschutzverordnung

Nach Beschlussfassung des Bundestages u. a. über die Verlängerung des Infektionsschutzgesetztes am 9.9.2022, wird die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) am 1.10.2022 in Kraft treten. Im Vergleich zur Vorgängerregelung sind in der Vorlage der neuen Corona-ArbSchV die erheblich abgeschwächten Regelungen zur Homeoffice-Angebotspflicht und zur Testangebotspflicht neu. Arbeitgebende haben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob den Mitarbeiter*innen zwecks Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte ein Angebot zur Verrichtung der beruflichen Tätigkeiten im Homeoffice zu unterbreiten ist. Gleiches gilt für das Angebot an regelmäßigen kostenfreien Corona-Tests.

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