Geändert DGUV Information 215-211 Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen
Tageslicht ist wichtig für den Menschen, denn es beeinflusst nicht nur unsere Stimmung und Leistungsfähigkeit, sondern auch die Gesundheit. Das gilt im privaten Umfeld aber besonders auch für die Arbeitszeit. Die meisten Menschen arbeiten nicht im Freien, sondern in Gebäuden und diese bieten oft nur wenig Tageslicht. Gerade am Arbeitsplatz sind ausreichendes Tageslicht sowie eine gute Sichtverbindung nach außen wichtig und werden deshalb im Arbeitsstättenrecht gefordert.
Die DGUV Information 215-211 „Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen“ gibt Hinweise und Tipps, wie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln (ASR) umgesetzt werden können. Auch störende Blendung und erhöhte Wärmeeinträge am Arbeitsplatz werden thematisiert und mit Beispielen zur Vermeidung oder Begrenzung konkretisiert.
Gegenüber der Fassung vom Februar 2009 mit dem Titel „Tageslicht am Arbeitsplatz – leistungsfördernd und gesund“ wurde diese DGUV Information dem fortgeschrittenen Wissensstand angepasst. Die aktuellen Rechtsgrundlagen wurden berücksichtigt und sind erläutert. Neue Begriffe und Zusammenhänge werden in Bild und Wort dargestellt. Die Beispiele zur Optimierung von Tageslichteinfall und Tageslichtnutzung wurden erweitert. Zudem werden Hinweise gegeben, wie auch zusätzlich zur räumlichen Gestaltung und zur Gebäudeausführung die Nutzung von Tageslicht erhöht werden kann. Effiziente Möglichkeiten zum Blend- und Wärmeschutz werden gezeigt.
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