Geändert TRGS 505 Blei | Regel-Recht aktuell Geändert TRGS 505 Blei – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Geändert TRGS 505 Blei

Die TRGS 505 „Blei ist geändert worden.

In Abschnitt 3.1 werden die Absätze 2 und 3 wie folgt neu gefasst:

„(2) In der „Begründung zu Blei in TRGS 903″ [6] wird darauf hingewiesen, dass der Gehalt an Blei im Blut von exponierten Beschäftigten eine unzureichende Korrelation mit Blei in der Luft am Arbeitsplatz aufweist, so dass ein Arbeitsplatzgrenzwert in der Luft nicht belastbar abgeleitet werden kann. Daher ist in Deutschland kein eigener Arbeitsplatzgrenzwert in der Luft festgelegt.

(3) Die RL 98/24/EG legt einen bindenden Luftgrenzwert von 150 μg Blei/m³ fest, der somit als maximale Obergrenze in der Luft am Arbeitsplatz zu betrachten ist. Dieser Wert ist nicht gesundheitsbasiert und entspricht zudem nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es besteht keine Korrelation zwischen Luftmesswerten und Wirkungsdaten. Darüber hinaus ist auch die Auslöseschwelle der ArbMedVV für eine Pflichtvorsorge keine gesundheitsbasierte Luftkonzentration.“

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