Geändert DIN EN ISO 20345:2022-06 Persönliche Schutzausrüstung – Sicherheitsschuhe (ISO 20345:2021); Deutsche Fassung EN ISO 20345:2022
Dieses Dokument legt Grundanforderungen und (optionale) Zusatzanforderungen an Sicherheitsschuhe für allgemeine Zwecke fest. Das schließt zum Beispiel mechanische Risiken, die Rutschhemmung, thermische Risiken und ergonomische Merkmale ein. Es legt zudem Anforderungen an Sicherheitsschuhe mit zugerichteten Einlegesohlen, zugerichtete Sicherheitsschuhe oder individuell gefertigte zugerichtete Sicherheitsschuhe fest.
Diese Norm befasst sich nicht mit der Eigenschaft hoher Sichtbarkeit aufgrund des Zusammenwirkens mit der Kleidung (zum Beispiel die Schuhe bedeckende Hosen) und den Arbeitsplatzbedingungen (zum Beispiel Schmutz, Schlamm). Besondere Risiken werden in ergänzenden, auf einzelne Tätigkeiten bezogenen Normen behandelt (zum Beispiel Schuhe für die Feuerwehr, elektrisch isolierende Schuhe, Schutzschuhe gegen Schnitte durch Kettensägen, Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien, Schuhe zum Schutz gegen flüssige Metallspritzer, Schutzschuhe für Motorradfahrer). Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-04-01 AA „Fuß- und Beinschutz“ im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 20345:2012-04 .
Gegenüber DIN EN ISO 20345:2012-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Begriffe wurden überarbeitet;
- Bild 1 bis Bild 4 wurden überarbeitet;
- Tabelle 1, Tabelle 2 und Tabelle 3 wurden überarbeitet;
- der Fersenbereich wurde festgelegt (5.2.3);
- beim Zehenschutz wurde die Verweisung auf EN 12568 durch Verweisungen auf ISO 22568-1 und ISO 22568-2 ersetzt;
- die Anforderung an die Rutschhemmung wurde überarbeitet (5.3.5 und 6.2.10), die bisherigen Kennzeichnungen „SRA“, „SRB“ und „SRC“ wurden gestrichen und die Kennzeichnungen „SR“ und „Ø“ eingeführt;
- Anforderungen an die Nahtfestigkeit von Hybridschuhen wurden ergänzt (5.3.7);
- die Anforderung an Obermaterialien, die nicht die Wasserdampfdurchlässigkeit erfüllen, wurde erläutert (5.4.6);
- die Anforderungen an die Abriebfestigkeit von Brandsohlen wurden überarbeitet (5.7.4);
- die Anforderungen an die Laufsohle wurden überarbeitet (5.8); k) der Abschnitt zur Dicke der Laufsohle wurde überarbeitet (5.8.2.1);
- die Anforderungen an das Biegeverhalten der Laufsohle wurden erläutert (5.8.5);
- bei den Einlagen mit Widerstand gegen Durchstich wird die Prüfung nicht mehr nach EN 12568, sondern basierend auf ISO 22568-3 und ISO 22568-4 durchgeführt;
- bei den Anforderungen zur Wärmeisolierung des Sohlenkomplexes wurden Grenzabweichungen hinzugefügt (6.2.3.1);
- der frühere Anhang A „Hybridschuhe“ wurde in den allgemeinen Text aufgenommen;
- die optionale Anforderung an den Mittelfußschutz wurde überarbeitet (6.2.6);
- die optionale Anforderung an den Knöchelschutz wurde präzisiert (6.2.7);
- eine optionale Anforderung für Anstoßkappen „SC“ wurde ergänzt (6.2.9);
- eine optionale Anforderung für den Halt der Laufsohlen auf Leitern „LG“ wurde ergänzt (6.4.3);
- die Anforderungen an die Kennzeichnung wurden überarbeitet (Tabelle 16 und Tabelle 20);
- zwei neue Kategorien, S6 und S7, wurden hinzugefügt (Tabelle 20)
- Informationen zum Haltbarkeitsdatum wurden hinzugefügt (8.5);
- ein normativer Anhang A mit Anforderungen an zugerichtete Sicherheitsschuhe wurde ergänzt;
- ein informativer Anhang B zur Beurteilung der Schuhe durch den Träger wurde ergänzt;
- ein informativer Anhang C zur Rutschhemmung wurde ergänzt;
- die Anforderung an elektrisch isolierende Schuhe (EN 50321) wurde gestrichen;
- der Anhang ZA wurde überarbeitet.
Detailliertere Informationen finden Sie hier