Zurückgezogen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung
Aufgrund der stetig sinkenden Infektionszahlen ist die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert worden und zum 25.Mai 2022 ausgelaufen.
Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept anzupassen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt hierzu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereit, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben. Darin wird vor allem auf  solche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben.
Darüber hinaus beobachtet das BMAS das Infektionsgeschehen  auch weiterhin und wird im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs rechtzeitig  die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.