Geändert DIN EN ISO 20347:2022-06 Persönliche Schutzausrüstung – Berufsschuhe (ISO 20347:2021); Deutsche Fassung EN ISO 20347:2022 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN ISO 20347:2022-06 Persönliche Schutzausrüstung – Berufsschuhe (ISO 20347:2021); Deutsche Fassung EN ISO 20347:2022 – Regel-Recht aktuell
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Geändert DIN EN ISO 20347:2022-06 Persönliche Schutzausrüstung – Berufsschuhe (ISO 20347:2021); Deutsche Fassung EN ISO 20347:2022

Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 20347:2012-05 .

Gegenüber DIN EN ISO 20347:2012-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Die Begriffe wurden überarbeitet;
  • Bild 1 bis Bild 4 wurden überarbeitet;
  • Tabelle 1, Tabelle 2 und Tabelle 3 wurden überarbeitet;
  • der Fersenbereich wurde festgelegt (5.2.3);
  • die Anforderung an die Rutschhemmung wurde überarbeitet (5.3.4 und 6.2.9), und die bisherigen Kennzeichnungen „SRA“, „SRB“ und „SRC“ wurden gestrichen und die Kennzeichnungen „SR“ und „Ø“ eingeführt;
  • Anforderungen an die Nahtfestigkeit von Hybridschuhen wurden ergänzt (5.3.6);
  • die Anforderungen an Obermaterialien, die nicht die Wasserdampfdurchlässigkeit erfüllen, wurden erläutert (5.4.6);
  • die Anforderungen an die Abriebfestigkeit von Brandsohlen wurden überarbeitet (5.7.4);
  • die Anforderungen an die Laufsohle wurden überarbeitet (5.8);
  • der Abschnitt zur Dicke der Laufsohle wurde überarbeitet (5.8.2.1);
  • die Anforderungen an das Biegeverhalten der Laufsohle wurden erläutert (5.8.5);
  • bei den Einlagen mit Widerstand gegen Durchstich wird die Prüfung nicht mehr nach EN 12568, sondern basierend auf ISO 22568-3 und ISO 22568-4 durchgeführt;
  • bei den Anforderungen zur Wärmeisolierung des Sohlenkomplexes wurden Grenzabweichungen hinzugefügt (6.2.3.1);
  • der frühere Anhang A „Hybridschuhe“ wurde in den allgemeinen Text aufgenommen;
  • die optionale Anforderung an Knöchelschutz wurde eindeutiger festgelegt (6.2.6);
  • eine optionale Anforderung für Anstoßkappen „SC“ wurde ergänzt (6.2.8);
  • eine optionale Anforderung für den Halt der Laufsohlen auf Leitern „LG“ wurde ergänzt (6.4.3);
  • die Anforderungen an die Kennzeichnung wurden überarbeitet (Tabelle 14 und Tabelle 17);
  • zwei neue Kategorien, O6 und O7, wurden hinzugefügt (Tabelle 17);
  • Informationen zum Haltbarkeitsdatum wurden hinzugefügt (8.5);
  • ein normativer Anhang A mit Anforderungen an zugerichtete Berufsschuhe wurde ergänzt;
  • ein informativer Anhang B zur Beurteilung der Schuhe durch den Träger wurde ergänzt;
  • ein informativer Anhang C zur Rutschhemmung wurde ergänzt;
  • die Anforderung an elektrisch isolierende Schuhe (EN 50321) wurde gestrichen;
  • der Anhang ZA wurde überarbeitet.

Detailliertere Informationen finden Sie hier