Geändert DGUV Grundsatz 304-001 Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe
Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern und Ersthelferinnen gemäß § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
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