Neu DGUV Grundsatz 304-003 Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe und für den betrieblichen Sanitätsdienst (Multiplikatorenstellen)
Dieser Grundsatz findet Anwendung auf die Feststellung der Eignung von Stellen zur Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe gemäß § 26 Abs. 2 mit Abschnitt 2.2 der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“und für den betrieblichen Sanitätsdienst § 27 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit DGUV Grundsatz 304-002 Abschnitt 2.2.2.
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