Geändert TRBS 1122 Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV | Regel-Recht aktuell Geändert TRBS 1122 Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Geändert TRBS 1122 Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV

Die TRBS 1122 „Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV“ ist wie folgt geändert worden:

1. In Anhang 1 Tabelle A1.2 werden folgende Zeilen angefügt:

„7.0 Errichtung von Einrichtungen der Elektromobilität im räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang zu einer Tankstelle
7.1 Einbindung der Befehlseinrichtungen zum Abschalten bzw. beim Betrieb ohne Beaufsichtigung gemäß Anhang 2 Abschnitt 4.1 Absatz 8 und 9 der TRBS 3151/TRGS 751“

2. In Anhang 5 Tabelle A5 werden folgende Zeilen angefügt:
„7.0 Errichtung von Einrichtungen der Elektromobilität im räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang zu einer Gasfüllanlage
7.1 Einbindung der Befehlseinrichtungen zum Abschalten bzw. beim Betrieb ohne Beaufsichtigung gemäß Anhang 2 Abschnitt 4.1 Absatz 8 und 9 der TRBS 3151/TRGS 751“

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