Neu VDI 4068 Blatt 1 Zur Prüfung befähigte Personen; Qualifikationsmerkmale und Beauftragung
Die fachliche Qualifikation von zur Prüfung befähigten Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen. Die Auswahl der zur Prüfung befähigten Personen nach § 3 Abs. 3 BetrSichV orientiert sich in der betrieblichen Praxis an den dort eingesetzten Arbeitsmitteln oder nach der Art der überwachungsbedürftigen Anlage. Diese Richtlinie beschreibt die Qualifikationsmerkmale der zur Prüfung befähigten Personen nach § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 zur Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die Richtlinie ersetzt den Entwurf 2014-11 und die Ausgabe 2009-10.
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