Geändert DGUV Information 202-081 Trampoline in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Die DGUV Information 202-081 richtet sich an die Leitungen und das aufsichtsführendes Personal in der Kindertagesbetreuung und in Schulen. Diese Schrift kann von Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräften im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit in Bildungseinrichtungen als gesicherte Fachmeinung herangezogen werden.
Die Überarbeitung umfasste die Neuerstellung des Kapitels 2.5 „Garten- und Freizeittrampoline“. Für die vor dem Gebrauch dieser Trampolintypen durchzuführende Gefährdungsbeurteilung wurden hierzu u. a. die Sicherheitsaspekte nach dem TOP-Prinzip neu unterteilt und verändert. Darüber hinaus wurden die Bezüge zu den Rechtsquellen überprüft und die einschlägigen DIN-Normen angepasst.
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