Aktualisiert DGUV Grundsatz 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004“
Gemäß Abschnitt 4.2.5.3 der Regel „Behälter, Silos und enge Räume: Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ (BGR 117-1) darf der Unternehmer zum Freimessen vor Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen nur geeignete Personen beauftragen, die fachkundig sind. Der DGUV-Grundsatz beschreibt die in diesem Zusammenhang notwendigen persönlichen Voraussetzungen und Ausbildungsinhalte um fachkundige Personen dafür auszubilden.
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