Neu DGUV Information 207-006 Floor coverings for foot areas
Der hohe Anteil von Rutschunfällen am gesamten Unfallgeschehen erfordert eine sorgfältige Auswahl von Bodenbelägen, Reinigungsverfahren und Reinigungsmitteln. Die Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ regelt das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.
Die DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ gibt ergänzende Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen vor. Nassbelastete Barfußbereiche sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbeläge in diesen Bereichen in der Regel nass sind und barfuß begangen werden. Bodenbeläge im Sinne dieser Information sind auch Rampen sowie Stufen von Treppen und Leitern. Nassbelastete Barfußbereiche befinden sich z. B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Sanitär- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten.
Slip accidents account for the largest fraction of accidents that occur, necessitating a careful selection of floor coverings as well as cleaning methods and agents.
The Technical Rule for Workplaces ASR A1.5/1,2 “Floors” regulates the installation and use of floors in workplaces. This DGUV Information discusses additional requirements for the installation and
use of floor coverings in wet barefoot areas.
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