Geändert DGUV Information 203-011 Handbetriebene Schneidgeräte
Die DGUV Information 203-011 „Handbetriebene Schneidgeräte“ beinhaltet Gestaltungsregeln für neue handbetriebene Schneidgeräte, die dazu bestimmt sind Papier oder ähnliche Materialien zu schneiden. Die DGUV Information dient dazu, das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie das Kapitel 2.2 „Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen“ der DGUV Regel 100-500 und 100-501 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, zu konkretisieren. Bezogen auf die unterschiedlichen Arten von handbetriebenen Schneidgeräten beinhalten die Gestaltungsregeln zum einen Anforderungen zu Bau und Ausrüstung, was die Anwendung des Produktsicherheitsgesetzes durch den Hersteller betrifft und zum anderen Anforderungen, die den Betrieb der Geräte in den jeweiligen Betrieben betreffen. Betreiber von handbetriebenen Schneidgeräten müssen hierbei die EG-Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG einhalten, die in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in nationales Recht umgesetzt wurde.
Änderungen zur letzten Ausgabe:
- Bilder wurden ergänzt und Grafiken überarbeitet.
- Die Abschnitte „Anwendungsbereich“, „Allgemeines“, „Hebelschneider und Pappscheren“, „Stapelschneider“, „Papierabreißgeräte“, „Gebrauchsanleitung“ wurden fachlich konkretisiert.
- Der Abschnitt „Betrieb von handbetriebenen Schneidgeräten“ wurde ergänzt.
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