Geändert TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B
Die TRGS 410„Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ wird wie folgt berichtigt:
In Anlage 5 muss es in der Tabelle unter Atemschutz heißen
- „…Kombinationsfilter K-P2
- Kombinationsfilter K-P3…“
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