Geändert 8. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Mit der 8. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen wird insbesondere die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) geändert, daneben werden redaktionelle Änderungen in der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (GGAV) vorgenommen. Die Gefahrgutverordnung See ist die nationale Vorschrift für den Gefahrguttransport mit Seeschiffen. Neben der Einführung des IMDG-Codes in deutsches Recht werden unter anderem Regelungen zu Zuständigkeiten, Pflichten und Ordnungswidrigkeiten getroffen.
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