Geändert DGUV Information 201-004 Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen bei Bauarbeiten
Die DGUV Information 201-004 dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfestellung bei der Auswahl und dem Betrieb von Anlagen zur Atemluftversorgung für Fahrerkabinen von mobilen Arbeitsmaschinen. Diese sind insbesondere dann als Schutzmaßnahme gefragt, wenn Maschinenführer und Maschinenführerinnen bei Bauarbeiten Gefahrstoffen und schädlichen Biostoffen ausgesetzt sein könnten und somit durch diese Anlagen mit Atemluft versorgt werden müssen.
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