Geändert DIN EN ISO 19085-2:2020-07 – Entwurf Holzbearbeitungsmaschinen – Sicherheit – Teil 2: Horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken (ISO/DIS 19085-2:2020); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 19085-2:2020 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN ISO 19085-2:2020-07 – Entwurf Holzbearbeitungsmaschinen – Sicherheit – Teil 2: Horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken (ISO/DIS 19085-2:2020); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 19085-2:2020 – Regel-Recht aktuell
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Geändert DIN EN ISO 19085-2:2020-07 – Entwurf Holzbearbeitungsmaschinen – Sicherheit – Teil 2: Horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken (ISO/DIS 19085-2:2020); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 19085-2:2020

Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.

Dieses Dokument stellt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen zur Verfügung für horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken, bei denen der Sägewagen für die Vorderseiten-Schnittlinie unterhalb der Werkstückauflage angeordnet ist, die von Hand und/oder kraftbetätigt beladen und von Hand entladen werden und die für den kontinuierlichen Produktionseinsatz ausgelegt sind, nachfolgend als „Maschinen“ bezeichnet.

Es behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, wie sie in Anhang A aufgelistet sind, die auf die Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorhergesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich des vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauchs.

Ferner wurden Transport, Zusammenbau, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Es gilt auch für Maschinen, die mit einer oder mehreren der folgenden Einrichtungen/zusätzlichen Arbeitsaggregaten ausgerüstet sind, deren Gefährdungen behandelt wurden:

  • Seitenandruckeinrichtung (Seitenausrichter),
  • Einrichtung zum kraftbetätigten Entnehmen,
  • Aggregat zum Ritzsägen,
  • Aggregat zum Postforming-/Softforming-Schneiden,
  • Plattendreheinrichtung,
  • vorderseitiger Drehtisch,
  • Plattenausstoßer,
  • pneumatische Sägeblattspannung,
  • kraftbetätigte Plattenaufgabeeinrichtung,
  • Einrichtung zum Nuten mit einem Fräswerkzeug,
  • eine oder mehrere zusätzliche Schnittlinien innerhalb der Maschine für Längs- und/oder Kopfschnitt (vor der Schnittlinie zum Querschneiden angeordnet),
  • Vakuum-Werkstückspannung als Teil eines vorderseitigen Drehtischs oder einer Plattenaufgabeeinrichtung,
  • Plattenschieber,
  • unabhängige Plattenschieber,
  • zusätzliche Plattenschieber, die auf dem Plattenschieberwagen montiert sind,
  • zusätzlicher Plattenschieber mit integriertem Etikettendrucker,
  • Hebebühne, * Vorrichtung zum automatischen Laden von dünnen Platten,
  • Vorrichtung zum Entladen von Platten durch Schwerkraft, * Vorrichtung für das mechanische Entladen von Platten,
  • Vorrichtung zur Plattenentnahme bei begrenzten Platzverhältnissen,
  • Rollenbahnen zum Beladen oder zum Vorbeschicken,
  • Druckbalken mit zusätzlichen Klappen zur Erhöhung der Entstaubungseffizienz,
  • Sägeblattkühlsystem durch Luft oder Wasser-Luft oder Öl-Luft. Die Maschinen sind bestimmt zum Schneiden von Platten bestehend aus:
  • Massivholz,
  • Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz (siehe ISO 19085-1:2020, 3.2),
  • Gipsplatten, mit Gips gebundene Faserplatten,
  • Verbundplatten mit einem Kern bestehend zum Beispiel aus Polyurethan oder mineralischem Werkstoff mit Leichtmetallbeschichtung,
  • Pappkarton,
  • Schaumstoffplatten,
  • mineralische Verbundplatten, Silikatplatten,
  • Polymer-Matrix-Verbundwerkstoffe und verstärkte thermoplastische / duroplastische / elastomere Materialien,
  • Aluminium-Leichtmetallplatten mit einer maximalen Dicke von 10 mm,
  • Verbundplatten, die aus den vorstehend aufgeführten Werkstoffen hergestellt sind.

Dieses Dokument behandelt nicht die Gefährdungen in Bezug auf:

  • spezifische Merkmale, die von der Spiegelstrichaufzählung vorstehend abweichen;
  • die Bearbeitung der Platten mit Fräswerkzeugen zum Nuten;
  • das kraftbetätigte Entnehmen der Platten;
  • die hintere Hälfte des geteilten Druckbalkens der Vorderseiten-Schnittlinie;
  • die Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie). Das Dokument gilt nicht für:
  • Maschinen, die nur zur Bearbeitung von Aluminium-Leichtmetallplatten ausgelegt sind,
  • Maschinen, die zur Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind,
  • Maschinen, die vor seinem Ausgabedatum hergestellt wurden.

Dieser Norm-Entwurf beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee ISO/TC 39 „Machine tools“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 142 „Holzbearbeitungsmaschinen – Sicherheit“ im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten prEN ISO 19085-2:2020. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Vorgängerausgabe DIN EN ISO 19085-2:2018-02 sind folgende:

  • Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“: Maschinen sind „für den kontinuierlichen Produktionseinsatz bestimmt“, in Ãœbereinstimmung mit Teil 1, Ausgabe 2; andere zusätzliche Arbeitsaggregate wurden hinzugefügt, sowie spezielle bearbeitbare Materialien und ein Ausschluss;
  • die Liste der signifikanten Gefährdungen wird in einen Anhang verschoben. Die folgenden Klauseln und Anhänge werden entsprechend umnummeriert;
  • die Struktur wurde dank der Vereinfachungen in Teil 1, Ausgabe 2, insbesondere unter 6.6, vereinfacht;
  • Maschinen ohne Plattenschieber werden aufgenommen und vollständig abgedeckt, mit einem neuen Absatz in 6.6.4;
  • andere Ladevorrichtungen werden in den Abschnitten 6.6.9.1, 6.6.9.2 und dem neuen Abschnitt 6.6.9.3 berücksichtigt;
  • Anforderungen an Mindestabstände im Entladebereich werden in den neuen Abschnitt 6.6.10 aufgenommen;
  • neuer Abschnitt 7.2 und neuer aktualisierte vollständige Geräuschmessnorm in Anhang F mit Verweisung auf Teil 1, Ausgabe 2.

Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA „Holzbearbeitungsmaschinen – Sicherheit“ im Fachbereich „Holzbearbeitungsmaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von horizontalen Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN EN ISO 19085-2:2018-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“: Maschinen sind „für den kontinuierlichen Produktionseinsatz bestimmt“, in Übereinstimmung mit Teil 1, Ausgabe 2; andere zusätzliche Arbeitsaggregate wurden hinzugefügt, sowie spezielle bearbeitbare Materialien und ein Ausschluss;
  2. die Liste der signifikanten Gefährdungen wird in einen Anhang verschoben. Die folgenden Klauseln und Anhänge werden entsprechend umnummeriert;
  3. die Struktur wurde dank der Vereinfachungen in Teil 1, Ausgabe 2, i insbesondere unter 6.6, vereinfacht;
  4. Maschinen ohne Plattenschieber werden aufgenommen und vollständig abgedeckt, mit einem neuen Absatz in 6.6.4;
  5. andere Ladevorrichtungen werden in den Abschnitten 6.6.9.1, 6.6.9.2 und dem neuen Abschnitt 6.6.9.3 berücksichtigt;
  6. Anforderungen an Mindestabstände im Entladebereich werden in den neuen Abschnitt 6.6.10 aufgenommen; g) neuer Abschnitt 7.2 und neue aktualisierte vollständige Geräuschmessnorm in Anhang F mit Verweisung auf Teil 1, Ausgabe 2.

Detailliertere Informationen finden Sie hier