Geänderte TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“
Die TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ ist geändert und ergänzt worden. Für die aktualisierte Fassung wurden in der Vorbemerkung der TRGS die Sätze 2, 4 und 5 geändert. Zudem wurden Nummer 3.2.1 Absatz 1 Nr. 3 und Nummer 8.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge neugefasst und Anlage 4 gestrichen.
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