Geändert TRBS 1123 Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV | Regel-Recht aktuell Geändert TRBS 1123 Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Geändert TRBS 1123 Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV

Die TRBS1123 »Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen –Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß §15 Absatz1 BetrSichV“ ist wie folgt berichtigt worden:

Im Anhang 2„Beispiele für prüfpflichtige Änderungen“ nach Tabelle „Beispiele zur Ermittlung der Prüfnotwendigkeit“ werden die Fußnoten 2) und 3) wie folgt berichtigt:

2) An neu einzusetzenden Geräten etc. ist TRBS1201 Abschnitt4.3.3.1 Absatz1 anzuwenden.

3)Prüfpflichtige Änderungen sind gemäß TRBS1201 Abschnitt4.4 zu berücksichtigen.

Detailliertere Informationen finden Sie hier