Geändert DGUV Information 213-086 Biologische Laboratorien – Ausstattung und organisatorische Maßnahmen
Die DGUV Information 213-086 „Biologische Laboratorien – Ausstattung und organisatorische Maßnahmen“ lotst die Leserinnen und Leser auf leicht verständliche Weise durch den „Dschungel“ des Vorschriften- und Regelwerks in Form eines Kompendiums. Die Schrift macht dabei Vorschläge zu Räumlichkeiten, Einrichtungen, Arbeitsmittel und -verfahren, erläutert und veranschaulicht die Pflichten der Unternehmer und Unternehmerinnen bei der Errichtung, Ausstattung und beim Betrieb von biologischen Laboratorien anhand von Beispielen, hilft bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und dem Ableiten der daraus resultierenden Schutzstufen, zeigt die Sicherheitsmaßnahmen in den jeweiligen Schutzstufen auf und veranschaulicht sicherheitstechnische Lösungen, von nur dann abgewichen werden darf, wenn gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter, Führungs-kräfte und sonstige Akteure des Arbeitsschutzes werden hierdurch bei der Gestaltung von biologischen Laboratorien, labortypischen Arbeitsverfahren und betrieblichen Abläufen wesentlich unterstützt.
Der Schwerpunkt der DGUV Information 213-086 liegt auf den Aspekten „biologischer“ Laboratorien. Allgemeine labortypische Gefährdungen und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen sind in der DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ beschrieben, die in biologischen Laboratorien zusätzlich zu beachten sind.
Die DGUV Information 213-086 wurde von einer Projektgruppe des Sachgebiets „Biologische Arbeitsstoffe erarbeitet und vom Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie beschlossen.
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