Geändert DGUV Information 213-012 Gefahrgutbeförderung in PKW und in Kleintransportern
Gefahrgut wird nicht nur in LKW von größeren Firmen transportiert, sondern auch in kleinen Mengen von Einzelpersonen in PKW wie beispielsweise ein Kanister Brennspiritus. Daher unterliegen auch solche Transporte dem Gefahrgutrecht, dessen Vorschriften und Regelungen entsprechend beachtet werden müssen.
Die DGUV Information 213-012 „Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern“ bietet eine praxisorientierte Handlungsanleitung für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in Pkw und in Kleintransportern. Sie fasst die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen zusammen, informiert über die praktische Umsetzung und gibt Beispiele. Ausführlich erläutert wird die Gefahrgutbeförderung mit Freistellungen, Erleichterungen und Ausnahmen (Kleinstmengenregelung, 1000-Punkte-Regel, …). Aufbereitet ist diese Schrift in 23 FAQ, die das schnelle Auffinden und Nachschlagen ermöglichen.
Die DGUV Information 213-012 wurde von einer Projektgruppe im Auftrag des Sachgebiets „Gefahrstoffe“ überarbeitet und ist vom Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ verabschiedet worden.
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