Neu SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard | Regel-Recht aktuell Neu SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Regel-Recht aktuell
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Neu SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen einheitlichen Arbeitsschutzstandard zu COVID 19 veröffentlicht. Dieser Standard ist verbindlich für alle Betriebe in Deutschland.

Es gelten zwei klare Grundsätze:

  • Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.
  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt zum Beispiel abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten. Der Arbeitgeber hat (zum Beispiel im Rahmen von „Infektions-Notfallplänen“) ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (zum Beispiel bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen.

Detailliertere Informationen finden hier