Geändert DGUV Information 201-027 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 201-027 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung – Regel-Recht aktuell
DGUV Informationen

Geändert DGUV Information 201-027 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung

Die DGUV Information 201-027 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung“ dient Unternehmerinnen und Unternehmern, die Arbeiten zur Kampfmittelräumung ausführen, insbesondere als Hilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten des Aufsuchens, Freilegens, Identifizierens und Bergens von Kampfmitteln. Zugleich unterstützt sie auch Verantwortliche von Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten. Die DGUV Information 201-027 wurde vom Fachbereich Bauwesen der DGUV beschlossen und im zugehörigen Sachgebiet Sanierung und Bauwerksunterhalt erarbeitet.

Detailliertere Informationen finden Sie hier