Neue Handlungshilfe „Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und Gemische, die nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind“ | Regel-Recht aktuell Neue Handlungshilfe „Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und Gemische, die nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind“ – Regel-Recht aktuell
Verordnungen

Neue Handlungshilfe „Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und Gemische, die nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind“

Die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) gilt seit Juli 2015 und hat die bis dahin geltenden Richtlinien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien abgelöst. Allerdings bezieht sich die derzeit gültige Gefahrstoffverordnung an einigen Stellen noch auf die alten Richtlinien. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat darum in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt die Handlungshilfe „Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und Gemische, die nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind“ veröffentlicht. Sie hilft bei der Anwendung der Gefahrstoffverordnung, wenn Stoffe oder Gemische nach CLP eingestuft sind.

Die Handlungshilfe der BAuA ermöglicht den Anwender, schnell und unkompliziert zu prüfen, ob die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches nach den Vorgaben der CLP-Verordnung Rechtsfolgen für ihn hat. Darüber hinaus weist die Handlungshilfe auf einige weitere Konsequenzen hin, die sich aus der Umstellung von alter zu neuer Einstufung und Kennzeichnung ergeben.

Die Handlungshilfe „Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und Gemische, die nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind“ kann hier kostenlos heruntergeladen werden.