Zurückgezogen DGUV Regel 110-002 „Arbeiten in Küchenbetrieben“ | Regel-Recht aktuell Zurückgezogen DGUV Regel 110-002 „Arbeiten in Küchenbetrieben“ – Regel-Recht aktuell
Zurückgezogene Schriften

Zurückgezogen DGUV Regel 110-002 „Arbeiten in Küchenbetrieben“

Im Sachgebiet  „Gastgewerbe“ des Fachbereichs „Nahrungsmittel“ wurde die DGUV Regel 110-003 „Branche Küchenbetriebe“ auf Grundlage der bestehenden DGUV Regeln 110-002 und 110-003 (ehemals BGR/GUV-R 111, gleichlautend für den gewerblichen und den öffentlichen Bereich) erarbeitet. Die Branchenregel stellt ein Gesamtkompendium über das sichere und gesunde Arbeiten in Küchenbetrieben aller Größen und Betriebsarten dar. Mit dem Erscheinen dieser Branchenregel hat der Fachbereich Nahrungsmittel beschlossen, dass die DGUV Regel 110-002 „Arbeiten in Küchenbetrieben“ (ehemals BGR 111) zurückgezogen werden kann.