Aktualisierter DGUV Grundsatz 300-002 „Grundsätze für Messekommissionen“ | Regel-Recht aktuell Aktualisierter DGUV Grundsatz 300-002 „Grundsätze für Messekommissionen“ – Regel-Recht aktuell
DGUV Grundsätze

Aktualisierter DGUV Grundsatz 300-002 „Grundsätze für Messekommissionen“

Der DGUV Grundsatz 300-002 „Grundsätze für Messekommissionen“ (bisher: BGG/GUV-G 901) ist aktualisiert worden. Die Messeberatung ist Teil der Beratung von Herstellern durch die Fachbereiche der DGUV mit ihren Sachgebieten. Durch das Angebot der Beratung der Aussteller hat die Unfallversicherung die Möglichkeit, gezielt im Vorfeld der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt auf diese einzuwirken und dadurch dazu beizutragen, dass nur sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen in den Betrieben und Bildungseinrichtungen zum Einsatz kommen. Die Aktualisierung wurde nötig, die Abgrenzung und die Verbindungslinien zur Marktüberwachung der Länder durch das Produktionssicherheitsgesetz deutlicher zu machen. Gleichzeitig wurde damit der 2011 etablierten Struktur und Arbeitsweise der Fachbereiche der DGUV mit ihren Sachgebieten Rechnung getragen, wie sie im DGUV Grundsatz 300-001 „Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV“ beschrieben wird.

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