Geändert TRBA 466 Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen
Diese TRBA gilt für die Einstufung von Prokaryonten in Risikogruppen gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung). Mit der 4. Änderung wurden über 4000 Neueinstufungen und Änderungen der TRBA 466 im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese Änderungen sind in der Gesamtliste in der Spalte „Status“ ausgewiesen.
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