Geändert DGUV Information 213-031 Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)
Die DGUV Information 212-031 beschreibt Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen. Insbesondere bei Tätigkeiten mit ab Juni 2000 verbotenen Mineralwolle-Dämmstoffen bedarf es besonderer Maßnahmen, da die dabei freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend eingestuft sind.
Für Arbeiten mit dieser Mineralwolle gilt die Technische Regel für Gefahrstoffe 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“. Die vorliegende Information dient somit auch als praxisorientierte Ergänzung dieser TRGS.
Detailliertere Informationen finden Sie hier