Besuch einer Rockparty der Schülervertretung ist unfallversichert
Die Teilnahme an einer Rockparty in der Schule kann unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie von der Schülervertretung organisiert wurde. Zu diesem Schluss kommt das Landessozialgericht Mainz in seinem Urteil vom 3. Februar 2015 (L 3 U 62/13). Detaillierte Informationen finden Sie hier