Neu TRBS 1112 Instandhaltung
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1112 gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen für Beschäftigte bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie ist anzuwenden für
- die Planung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten,
- Störungssuche,
- Erprobung nach Instandsetzung.
Bei Instandhaltungsarbeiten, bei denen besondere Gefährdungen durch Gefahrstoffe einschließlich Explosionsgefährdungen auftreten können, sind zusätzlich TRGS 400 sowie TRBS 1112 Teil 1 anzuwenden. Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gelten die Anforderungen der TRBS 1111.
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