Geändert DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren

Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ wurde vom Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV überarbeitet. Die Inkraftsetzung dieser Muster-Unfallverhütungsvorschrift der DGUV bedarf der Beschlussfassung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger und der Genehmigung der jeweils zuständigen Landesbehörde.

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