Neu DGUV Information 207-025 Prävention von Gewalt und Aggression im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – eine Handlungshilfe für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
Übergriffe auf Beschäftigte kommen in nahezu jedem Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens vor. Sie können sowohl von betreuten Personen als auch von Besucherinnen und Besuchern ausgehen. Damit gehören Gewalt und Aggression für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ehrenamtlich Tätige, die in Behandlung, Pflege, Betreuung und Beratung von Menschen tätig sind, zur täglichen Arbeit. Die Bandbreite reicht von persönlichen Beleidigungen und Verdächtigungen bis hin zu körperlichen Angriffen, von anzüglichen Bemerkungen bis zu sexuellen Belästigungen.
Das DGUV Sachgebiet „Gesundheitsdienst“ hat daher eine Handlungshilfe für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erarbeitet, um ihre Beschäftigten und auch ehrenamtlich Tätige vor Beleidigungen, Bedrohungen, sexuellen Belästigungen, psychischen wie physischen Verletzungen zu schützen und gleichzeitig dem Arbeitsauftrag Ihrer Einrichtung gerecht zu werden.
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