Neu DGUV Information 215-220 „Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen“
Licht benötigt der Mensch zum Sehen, Kontraste erkennen, Farben unterscheiden und um Bewegungen wahrzunehmen. Licht beeinflusst darüber hinaus den biologischen Rhythmus des Menschen, den Schlaf, wichtige Körperfunktionen und das Wohlbefinden. Diese nichtvisuellen Wirkungen Licht – in der Literatur auch biologische Lichtwirkungen genannt – sind somit bedeutsam für die Gesundheit der Beschäftigten. Dabei sind insbesondere Schicht- und Nachtarbeit Arbeitsformen, häufig mit ungünstigen Auswirkungen auf die Gesundheit. Diese reichen von Ein- und Durchschlafstörungen, Verdauungsproblemen über Herz-Kreislauf- sowie Stoffwechselstörungen bis hin zu psychischen Problemen.
Die DGUV Information gibt Hinweise, welche Rolle hierbei dem Licht bei der Arbeit zukommt. Sie gibt Hinweise, wie Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gemindert und Chancen zur Erhaltung der Gesundheit genutzt werden können.
Die Inhalte der Information orientieren sich an den aktuellen Ergebnissen der KAN-Studie „Gesicherte arbeitsschutzrelevante Erkenntnisse über die nichtvisuelle Wirkung von Licht auf denMenschen – eine Literaturstudie. (2018)“, Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (Kantermann T., Schierz C., Harth V.)
Da die nichtvisuellen Wirkungen von Licht rund um die Uhr vorhanden sind, sind neben der Arbeitszeit genauso die Zeiten davor und danach sowie die Freizeit von Bedeutung. Hierfür werden ergänzende Hinweise, außerhalb des Regelungsbereiches der DGUV Information gegeben.
Detailliertere Informationen finden Sie hier