Geändert DGUV Information 209-007 Fahrzeuginstandhaltung
Die DGUV Information 209-007 „Fahrzeuginstandhaltung“ konkretisiert auszugsweise die DGUV Regel 109-009 mit gleichem Titel. Sie wendet sich an die Beschäftigten in den Betrieben der Fahrzeuginstandhaltung. Sie soll – auch anhand von Unfallerfahrungen – zeigen, wie man Unfälle vermeiden kann, sodass ein sicheres Arbeiten zur Selbstverständlichkeit wird. Die DGUV Information unterstützt ebenfalls bei der Gefährdungsbeurteilung an den verschiedenen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten.
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