Neu DGUV Information 202-099 Inklusion in Kindergarteneinrichtungen – Grundlegende Hinweise
Im März 2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Damit verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, dafür zu sorgen, dass alle Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und mit ihr die gesetzlichen Unfallversicherungsträger möchten ihren Beitrag zur Umsetzung der Inklusion mit dem Ziel, Sonderwelten für Menschen mit Behinderung zu vermeiden, leisten. Dem Bildungsbereich wird dabei ein hoher Stellenwert zugesprochen.
Der Fachbereich „Bildungseinrichtungen“ der DGUV fasst in seinem Positionspapier das Verständnis von Inklusion weiter; es geht nicht nur um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, sondern um die Teilhabe von allen Menschen, die von Benachteiligung bzw. Ausgrenzung betroffen sind. „In Hinblick auf Bildung wird Inklusion als ein Prinzip verstanden, das die Aufnahme aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in eine Einrichtung sowie die uneingeschränkte Teilhabe und Gemeinsamkeit auch innerhalb der Einrichtung vorsieht“ (DGUV, 2014: S. 2). Gemäß seinem Positionspapier möchte der Fachbereich „Bildungseinrichtungen“ in enger Zusammenarbeit mit der Hochschule Niederrhein und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen mit der Herausgabe dieser DGUV Information einen Beitrag zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen leisten.
Verbindliche Schutzziele zur Einrichtung von Kindertageseinrichtungen zur Gesundheit und Sicherheit aller in einer Kita Beteiligten sind in der Unfallverhütungsvorschrift „Kindertageseinrichtungen“ (DGUV Vorschrift 82, 2007) sowie in der DGUV Information 202-093 „Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen“ aufgeführt. Insofern versteht sich diese Schrift als Ergänzung und Erläuterung zur Gestaltung inklusiver Kindertageseinrichtungen.
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