Neu Verordnung (EU) 2018/588 (REACH) | Regel-Recht aktuell Neu Verordnung (EU) 2018/588 (REACH) – Regel-Recht aktuell
EU-Verordnung

Neu Verordnung (EU) 2018/588 (REACH)

Mit der Verordnung (EU) 2018/588 hat die EU-Kommission den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) um folgenden Eintrag ergänzt worden.

„71. 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) CAS-Nr. 872-50-4 EG-Nr. 212-828-1:

  1. Darf nach dem 9. Mai 2020 nicht als Stoff oder in Gemischen in Konzentrationen von > 0,3 % in den Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender haben DNEL-Werte für die NMP-Exposition von Arbeitnehmern von 14,4 mg/m 3 bei Inhalation und von 4,8 mg/kg/Tag bei Aufnahme über die Haut in die einschlägigen Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter aufgenommen.
  2. Darf nach dem 9. Mai 2020 nicht als Stoff oder in Gemischen in Konzentrationen von > 0,3 % hergestellt oder verwendet werden, es sei denn, Hersteller und nachgeschaltete Anwender treffen geeignete Risikomanagementmaßnahmen und sorgen für angemessene Verwendungsbedingungen, die gewährleisten, dass die Exposition von Arbeitnehmern unter den in Absatz 1 angegebenen DNEL-Werten liegt.
  3. Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gelten die darin vorgesehenen Auflagen für die Verwendung oder für das Inverkehrbringen zur Verwendung als Lösungsmittel oder Reaktant im Drahtbeschichtungsprozess ab dem 9. Mai 2024.“

Detailliertere Informationen finden Sie hier