Geändert TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW)
Die TRGS „Biologische Grenzwerte (BGW)“, Ausgabe Februar 2013, GMBl 2013 S. 364-372 vom 4.4.2013 [Nr. 17], zuletzt geändert und ergänzt GMBl 2017 S. 370-371 [Nr. 20], wird wie folgt berichtigt: In Nummer 3 wird in der Liste beim Eintrag „1,1,1-Trichlorethan“ in der Spalte „Probenahmezeitpunkt“ der Ausdruck „c, d“ ersetzt durch „10“ und folgende neue Fußnote eingefügt: „10 vor nachfolgender Schicht, nach mehreren vorangegangenen Schichten“.
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