Geändert DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“
Der aus dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gerichtete Auftrag, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, wird in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in dem Abschnitt „Erste Hilfe“ durch verbindliche Vorgaben weiter ausgeführt.
Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb wird in der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ und in dieser DGUV Information konkretisiert.
Die vorliegende DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ erläutert die diesbezüglichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 ausführlich, wobei sie andere einschlägige Vorschriften – insbesondere das staatliche Recht – mit berücksichtigt. Besondere Anforderungen an die Erste Hilfe in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sind dabei berücksichtigt. Die Bestimmungen für die Erste Hilfe in Schulen, Hochschulen und Kindertageseinrichtungen sowie Hochschulen unterliegen den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer und sind teilweise unterschiedlich ausgestaltet und im Rahmen dieser Information nur grundlegend wiedergegeben.
Detaillierte Informationen finden Sie hier