Geändert DGUV Information 209-046 Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe
Die DGUV Information 209-046 erläutert die zur sicheren Verarbeitung von flüssigen Beschichtungsstoffen notwendigen Maßnahmen in Räumen und an technischen Einrichtungen, zur Absaugung und Lüftung, zum Brand- und Explosionsschutz sowie für den Betrieb von Lackiereinrichtungen.
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