Neu DGUV Regel 114-602 Branche Abfallwirtschaft – Teil 2 Abfallbehandlung
Die DGUV Regel 114-602 „Branche Abfallwirtschaft. Teil II: Abfallbehandlung“ hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen bei der Abfallbehandlung konkret anzuwenden.
Die Regel gibt u.a. praktische Tipps und Hinweise zum Bau von Abfallbehandlungsanlagen, den Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Biologischen Arbeitsstoffen, zur Brandgefährdung in der Abfallbehandlung und zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Außerdem werden Empfehlungen zur Qualifikation von Führungskräften, Atemschutz und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie Hygienemaßnahmen und Hautschutz gegeben. In weiteren Kapiteln werden mögliche Gefährdungen bei der Abfallanlieferung und durch den innerbetrieblichen Transport thematisiert und Maßnahmen zu deren Vermeidung beschrieben.
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