Geändert Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen. Sie betrifft insbesondere die Gefährdungen der Augen und der Haut. Geändert beziehungsweise Ergänzt wurden § 5 Absatz 2 sowie § 10 Absatz 1.
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