Neu TBRA 460 Einstufung von Pilzen in Risikogruppen | Regel-Recht aktuell Neu TBRA 460 Einstufung von Pilzen in Risikogruppen – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Neu TBRA 460 Einstufung von Pilzen in Risikogruppen

Die TRBA „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Die vorliegende Technische Regel schreibt die Technische Regel „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ (BArbBl. 10/2002) fort und wurde unter Federführung des Fachbereichs „Rohstoffe und chemische Industrie“ in Anwendung des Kooperationsmodells (vgl. Leitlinienpapier1  zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz vom 31. August 2011) erarbeitet.

Detaillierte Informationen finden Sie hier