Geändert Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist zwingend an EU-Recht anzupassen. Die Änderungen sollen im Rahmen einer Artikelverordnung erfolgen. Der Entwurf wurde den Ländern und beteiligten Kreisen zur Anhörung übersandt. Die Stellungnahmefrist endete am 27. Juni 2016.
Die Gefahrstoffverordnung soll geändert werden und die EU-Richtlinie 2014/27/EU zur Änderung von Arbeitsschutzrichtlinien zur Anpassung an die Regelungen der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung, und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist ist bereits abgelaufen. Zu ihrer Umsetzung sind formale Änderungen der Arbeitsschutzregelungen der GefStoffV erforderlich, wobei die EU-Richtlinie eins zu eins umgesetzt wird. Zusätzlich werden die Regelungen zum Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen in der GefStoffV kompatibel zur CLP-Verordnung sowie zur EU-Biozid-Verordnung (EG) Nr. 528/2012 gestaltet und formal an die Begrifflichkeiten der beiden EU-Verordnungen angepasst. Eine grundlegende Neufassung der Gefahrstoffverordnung ist mit dem vorliegenden Entwurf nicht verbunden. In den Fachkreisen bereits diskutierte Änderungen der Gefahrstoffverordnung wie die Umsetzung des Risikokonzeptes, die Aktualisierung der Regelungen zu Asbest und die grundlegende Modernisierung der Regelungen zu Begasungen und zur Schädlingsbekämpfung sind nicht Gegenstand des vorliegenden Entwurfs und werden im Rahmen eines späteren, gesonderten Verordnungsverfahrens erfolgen.
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