Seit 21. Januar 2021 gilt die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Sie hat das Ziel, das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Seit 21. Januar 2021 gilt die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Sie hat das Ziel, das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Dieser Teil der IEC 61482 gilt für Schutzkleidung, die bei Arbeiten verwendet wird, bei denen die Gefahr eines elektrischen Lichtbogens besteht. Die Internationale Norm beschreibt Anforderungen und Prüfverfahren für Materialien und Kleidungsstücke für Schutzkleidung gegen die thermischen Gefahren eines elektrischen Lichtbogens für elektrotechnisches Personal.
Dieser Teil von IEC 60204 enthält Anforderungen und Empfehlungen für die elektrische Ausrüstung von Maschinen zur Unterstützung der – Sicherheit von Personen und Anlagen;Â
Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Erleichterung von Betrieb und Instandhaltung.
Bei der Herstellung von Beschichtungsstoffen sind die Beschäftigten einer ganzen Reihe von Gefährdungen ausgesetzt. Häufig treten diese Gefährdungen in Zusammenhang mit den im Herstellungsprozess verwendeten Maschinen auf. Die DGUV Regel „Branche Herstellung von Beschichtungsstoffen“ betrachtet diese und weitere Gefährdungen anhand der typischen Tätigkeiten und Arbeitsplätze in der Produktion von Beschichtungsstoffen und erläutert zugleich, mit welchen Schutzmaßnahmen diesen Gefährdungen effektiv begegnet werden kann.
Diese DGUV Regel erläutert Gefährdungen und mögliche Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie liefert Unternehmern und Unternehmerinnen einen kompakten Überblick bezüglich seiner organisatorischen Pflichten bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Auswahl und Qualifizierung von Beschäftigten. Darüber hinaus erhalten Praktiker und Praktikerinnen Hinweise zur sicheren Verwendung und Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.
Zum Jahreswechsel sind die Regelungen des 7. SGB IV-Änderungsgesetz und damit auch Änderungen im Berufskrankheitenrecht in Kraft getreten. Die Neuregelungen umfassen unter anderem den Wegfall des Unterlassungszwangs, Erleichterungen bei der Ursachenermittlung und die Förderung der Forschung zu Berufskrankheiten.
egenüber DIN EN 12195-1:2011 06 und DIN EN 12195-1 Berichtigung 1:2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Die DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ richtet sich an die Unternehmensleitung, die gewählten Vertretungen der Beschäftigten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den betriebsärztlichen Dienst und sonstige mit dem Thema Befasste, bis hin zu den Beschäftigten.
Die DGUV Information 201-034 dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfestellung für die sichere Durchführung von Taucheinsätzen in kontaminiertem Wasser. Unter anderem werden dabei die Themen Auftragsvergabe, Tauchausrüstung, Dekontamination und das Verhalten bei Notfällen beleuchtet.
Die DGUV Regel 110-004 „Branche Backbetriebe“ enthält relevante Vorgaben bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Bäckereien, Konditoreien sowie sonstigen betroffenen Betrieben, insbesondere Regelungen zu Errichtung und Betrieb von Arbeitsstätten sowie zur Bereitstellung und zum Betrieb von Arbeitsmitteln.