Das GHS-Plakat wurde geändert.

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Arbeiten an liegengebliebenen oder verunfallten Fahrzeugen gehören zu den gefährlichen Arbeiten, weil sie meistens im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs durchgeführt werden müssen. Daher ist es für den Personenkreis, der Pannen-/Unfallhilfsarbeiten durchführt, überlebenswichtig, sich und andere Beteiligte situationsangepasst optimal zu sichern.
Wenn die Gefahr besteht, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, müssen gemäß DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ (§ 22) Auftriebsmittel getragen werden. Ist dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, ist die Sicherheit auf eine andere Weise herzustellen.
Die DGUV Information 202-102 gibt in deutscher und in arabischer Sprache Tipps und Informationen für Schülerinnen und Schüler mit wenig Schwimmerfahrung. In kindgerechter Sprache richtet sie sich direkt an die Schwimmanfängerin bzw. den Schwimmanfänger.
Die Arbeitswelt befindet sich in einem ständigen Wandel und macht auch vor dem Einzelhandel nicht Halt. Das hat seine guten Seiten: Durch den vermehrten Einsatz von Arbeits- und Hilfsmitteln in der Logistik und beim Transport von Lasten hat sich die körperliche Belastung der Beschäftigten verringert.
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Spaziergänge in der Mittagspause sind nicht unfallversichert. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Die Inhalte der Schrift finden sich in deutscher Sprache und in aktualisierter Form in der DGUV Information 206-007 „So geht’s mit IdeenTreffen“.
Diese DGUV Information ist vor 2007 zusammengestellt worden. Viele Beispiele zur Arbeitsplatzlüftung entsprechen insofern nicht mehr dem Stand der Technik. Damit ist die Einhaltung von zum Teil inzwischen deutlich verschärften Grenzwerten nicht mehr gewährleistet. Daher kann die Beispielsammlung in dieser Form ohne eine grundlegende Überarbeitung nicht weiterhin publiziert werden.