DIN EN 352-2 legt Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen für Gehörschutzstöpseln fest.

DIN EN 352-2 legt Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen für Gehörschutzstöpseln fest.
DIN EN 352-2 legt Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen für Gehörschutzstöpseln fest. Im Besonderen legt sie die durch die Gehörschutzstöpsel geleistete Schalldämmung fest, gemessen nach DIN EN ISO 4869-1.
DIN EN 352-1 legt Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen für Kapselgehörschützer fest. Im Besonderen legt sie die durch die Kapselgehörschützer geleistete Schalldämmung fest, gemessen nach DIN EN ISO 4869-1.
Dieses Dokument legt zusätzliche Material-, Design- Leistungs- und Kennzeichnungsanforderungen für Schutzgeräte aus Gewebe, die dazu ausgelegt sind die Augen und Gesichter der Personen vor mechanischen Gefährdungen wie herumfliegenden Teilchen und Bruchstücken zu schützen.
Dieses Dokument legt zusätzliche Material-, Design-, Leistungs- und Kennzeichnungsanforderungen an Augen- und Gesichtsschutzgeräte fest, die dazu ausgelegt sind die Augen und Gesichter der Personen während der betrieblichen Anwendung vor Gefährdungen durch das Schweißen oder durch verwandte Verfahren, wie zum Beispiel optische Strahlung, Aufprall von herumfliegenden Teilchen und Bruchstücken, Splitter und heißen Teilchen, zu schützen.
Diese DGUV Information beschreibt Aspekte der Auswahl von Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen, welche zum Schutz des menschlichen Auges vor Verletzungen und Beeinträchtigungen durch Laserstrahlung eingesetzt werden.
Mit der DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie – Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen“ liegt nun der erste Teil eines umfassenden und gleichzeitig leicht anwendbaren Arbeitsschutzkompendiums für die Betonindustrie vor.
Die DGUV Information 201-014 gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Baustellenverordnung, den Arbeitsstättenregeln, den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei den entsprechenden Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Im Jahr 2008 verunglückte ein Karnevalist bei einem Fackelumzug tödlich, während er als Ordner den Umzugswagen seines Karnevalvereins begleitete. Die Witwe stritt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft darum, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelte.
Dieses Dokument legt die grundlegenden Anforderungen an Augen- und Gesichtschutzgeräte fest. Diese Schutzgeräte sind dazu ausgelegt die Augen und das Gesicht vor typischen betrieblichen Gefährdungen, wie zum Beispiel Aufprall von herumfliegenden Teilchen und Bruchstücken, optischer Strahlung, Staub, Spritzern, geschmolzenem Metall, Hitze, Flammen, heißen Teilchen, schädlichen Gasen und Dämpfen, welche eingeatmet werden könnten, zu schützen. Dieses Dokument gilt weiterhin für Produkte, welche für betriebsnahe Anwendungen, zum Beispiel „Do-it-yourself“, aber nicht während der betrieblichen Tätigkeit, verwendet werden.