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Beiträge aus 2017

Geändert ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

 

In der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“ sind formelle Änderungen vorgenommen worden.

Detailliertere Informationen finden Sie hier

Geändert ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“

Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen in § 3a Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere in den Punkten 1.2 und 3.1 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.

Diese Arbeitsstättenregel gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen.

Geändert ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen gemäß § 3a Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.

Geändert ChemG „Chemikaliengesetz“

Das Chemikaliengesetz ist geändert worden. Es wurde an aktuelles Recht angepasst, unter anderem an die CLP-Verordnung und die Biozid-Verordnung.

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Neu ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie beschreibt eine Vorgehensweise zur Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV.

Diese ASR gilt für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie bei Telearbeitsplätzen gemäß § 2 Absatz 7 ArbStättV bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht.

Neu DGUV Information 208-050 „Notfallmanagement beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen“

Täglich werden in Speditionen und in Betrieben des Öffentlichen Dienstes Stoffe und Güter in Gebinden umgeschlagen. Dabei finden zahlreiche Transporte von Gebinden statt, mit denen gefährliche Stoffe bereitgestellt oder zu Entsorgungsstellen gebracht werden. Dabei sind Beschädigungen von Gebinden nicht auszuschließen,

Neu DGUV Information 208-052 „Personengebundene Tragehilfen und Rückenstützgurte“

Das Heben und Tragen schwerer Lasten ist mit einer Gesundheitsgefährdung für die Beschäftigten verbunden und stellt insbesondere ein Risiko für die Entstehung von Rückenerkrankungen dar. Daher muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung diese Belastungen ermitteln, bewerten und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung ergreifen.

Geändert DIN EN 14387:2017-08 Atemschutzgeräte – Gasfilter und Kombinationsfilter – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche und Englische Fassung prEN 14387:2017

Dieses Dokument bezieht sich auf Gasfilter und Kombinationsfilter zur Verwendung als austauschbare Bestandteile von Atemschutzgeräten ohne Luftversorgung mit der Ausnahme von Fluchtgeräten. Filter zur Verwendung gegen CO sind von diesem Dokument ausgeschlossen. Laborprüfungen sind enthalten, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen feststellen zu können.

Geändert DIN EN 60855-1:2017-08; VDE 0682-214-1:2017-08 Arbeiten unter Spannung – Isolierende schaumgefüllte Rohre und massive Stäbe – Teil 1: Rohre und Stäbe mit kreisförmigem Querschnitt (IEC 60855-1:2016); Deutsche Fassung EN 60855-1:2017

Dieser Teil von IEC 60855 gilt für isolierende schaumgefüllte Rohre und massive Stäbe mit kreisförmigem Querschnitt, gefertigt aus mit Glasfasern verstärktem Epoxid, die für die Herstellung und Konstruktion von Werkzeugen, Geräten und Ausrüstungen zum Arbeiten unter Spannung an elektrischen Netzen mit Betriebsspannungen über 1 kV vorgesehen sind.

Geändert DIN EN 13832-3:2017-08 Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien – Teil 3: Anforderungen für anhaltenden Kontakt mit Chemikalien; Deutsche und Englische Fassung prEN 13832-3:2017

Dieser europäische Norm-Entwurf legt Anforderungen an Schuhe fest, die konstruiert sind, um gegen anhaltenden Kontakt mit spezifischen Chemikalien beständig zu sein. Die folgenden Risiken werden abgedeckt: Degradation durch Chemikalien und Permeation von Chemikalien. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-04-01 AA „Fuß- und Beinschutz“

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